Mit der Neuregelung der Gewässerunterhaltung im Freistaat Thüringen aufgrund des am 28.05.2019 durch den Thüringer Landtag verabschiedeten Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) und der damit ab dem 01.01.2020 geregelten Zuständigkeit für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung durch Gewässerunterhaltungsverbände, ging im Herbst 2019 die Gründung von thüringenweit insgesamt 20 Gewässerunterhaltungsverbänden einher.

Demnach ist ab dem 1. Januar 2020 der Gewässerunterhaltungsverband,
kurz GUV Loquitz/Saale, für die Gewässer zweiter Ordnung in unserer Region als Körperschaft des öffentlichen Rechts, verantwortlich. Im GUV Loquitz/Saale sind 22 Gemeinden von Wurzbach über Saalfeld, Rudolstadt, Teile von Bad Blankenburg über Uhlstädt-Kirchasel sowie Krölpa bis Pößneck mit rd. 70Tha organisiert.

Was bedeutet Gewässerunterhaltung?
Hierzu gehören alle Maßnahmen, die den ordnungsgemäßen Wasserabfluss gewährleisten sollen, wie z. B die Pflege der Uferböschungen, die Beseitigung von Abflusshindernissen, die Grasmahd usw.. Auch Arbeiten rund um den Hochwasserschutz an den Gewässern zweiter Ordnung werden zukünftig im Verband gebündelt.

Um die Grundlage für die Arbeit der nächsten Jahre zu schaffen, muss zunächst erst einmal aktuell festgestellt werden, in welchem Zustand sich die Gewässer zweiter Ordnung  befinden.
Die Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung obliegt nach wie vor dem Land